Gerne würde ich wieder die Schwarmintelligenz der Forumsmitglieder in Anspruch nehmen, mein gefährliches Halbwissen vervollständigen und Eure Inspirationen zur Lösung des folgenden allgemeinen rechtlichen Problems aufnehmen. Dazu habe ich den Sachverhalt stark vereinfacht, pointiert und zugespitzt:
Sachverhalt: In einem - inzwischen asymetrischen - IN-Verfahren ist ein Jahr nach Eröffnung ein exorbitanter Lotteriegewinn eingetreten, so dass sowohl die Verfahrenskosten gedeckt als auch die einfachen Insolvenzgläubiger (doppelt und dreifach) voll befriedigt werden könnten. Zur Anmeldung der nachrangigen Insolvenzgläubiger wird nicht aufgefordert. Der Insolvenzverwalter wird nun hyperaktiv und begründet erhebliche Masseverbindlichkeiten. Dadurch wird die Masse immer weiter eingedampft, so dass inzwischen sogar die 100%-Quote wackelt. Die nachrangigen Insolvenzgläubiger, u.a. nach § 39 Abs. 2 InsO, erfahren hiervon wenig bis gar nichts, sondern drohen im Endeffekt leer auszugehen.
Fragestellung: Welche rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten haben die Nachranggläubiger, das Insolvenzgericht zur Aufforderung nach § 174 Abs. 3 InsO zu bewegen, wenn entsprechende Anregungen vom Gericht ignoriert werden? Wie komme ich zu einer beschwerdefähigen Entscheidung des Insolvenzgerichts? Habt Ihr vielleicht ein oder zwei spontane Einfälle?
Bearbeitervermerk: Ansprüche gegen den Insolvenzverwalter und Amtshaftungsansprüche sind nicht zu prüfen.