Kosten Realteilung (aus einer WEG werden mehrere)

  • Ich habe hier eine Sache auf dem Tisch, in der aus einer WEG drei WEGs werden sollen. Die Wohnungsgrundbücher sind nach meinem Verständnis nur im Bestandsverzeichnis zu ändern, ob es Belastungen in den einzelnen Wohnungsgrundbüchern gibt, weiß ich noch nicht. Welche Kosten entstehen hier (voraussichtlich) beim Grundbuchamt?

  • Bei echten Mehrhausanlagen ist eine Realteilung nicht möglich (weil die einzelnen Gebäude ja wiederum aus mehreren Eigentumswohnungen bestehen), sondern allenfalls die Bildung rechtlich selbständiger Eigentümergemeinschaften (nämlich einer für jedes Haus) unter gleichzeitiger Teilung des bisher einheitlichen Wohnungseigentumsgrundstücks (Heinemann in Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz, 5. Auflage 2017, § 17 RN 5 mwN in Fußn. 8).

    Wenn also aus einer WEG drei WEGs werden sollen, also beispielsweise auf dem bislang in WE aufgeteilten Grundstück drei Reihenhäuser mit den Wohnungen 1 bis 30 vorhanden sind und nunmehr drei WEGs an drei rechtlich selbständigen Grundstücken jeweils mit den Wohnungen 1-10 bestehen sollen, dann setzt dies voraus, dass zunächst das bestehende Sondereigentum aufgehoben und das Grundstück wieder gebucht wird. Alsdann ist das Grundstück in drei Grundstücke zu teilen und an jedem dieser Grundstücke das Wohnungseigentum neu zu begründen, zu den Voraussetzungen dazu siehe etwa hier: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…609#post1082609
    oder hier:
    http://rechtspflegerforum.de/showthread.php…111#post1103111

    Welche Gebühren dafür anfallen, richtet sich zum einen nach der Zahl der aufzuhebenden Sondereigentumsrechte, zum anderen nach den Grundstückswerten.

    Gibt es keinen Alleineigentümer, sind je nach gewünschter Gemeinschaft ggf. wechselseitige Übertragungen von Miteigentumsanteilen und Pfandfreigaben erforderlich.

    Nach welchen Bestimmungen dafür Gebühren anfallen, kann in den Abhandlungen von Wilsch, „Veränderungen von Wohnungseigentum und Grundbuchgebühren nach dem GNotKG“, Teil 1 = ZfIR 2014, 457 ff, und Teil 2, ZfIR 2014, 513 ff. nachgelesen werden.

    Etwas anderes als eine „Realteilung (aus einer WEG werden mehrere)“ wäre die Unterteilung eines Wohnungseigentums; s. dazu hier:
    https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…109#post1100109

    Die Gebühren dafür sind bei Wilsch, aaO, im 1. Teil, Unterteil 2.2, unter Darstellung des Meinungsstreits genannt.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

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