Guten Morgen,
es wurde eine vorläufige Betreuung durch das nach § 272 FamFG zuständge Gericht eingerichtet. Die Sache soll nunmehr an das für den gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Gericht abgegeben werden. Nach den Kommentierungen ist die Bestellung des vorläufigen Betreuers erst abgeschlossen, wenn auch der Betreuer mündlich verpflichtet und ihm die Bestellung ausgehändigt wurde.
Von anderen Gerichten bekommen wir die Verfahren in aller Regel, ohne dass dies erfolgt ist. Ich habe grundsätzlich keine Bedenken, die Verfahren zu übernehmen und habe aus diesem Grund noch keiner Übernahme widersprochen. (Ich entscheide es zwar nicht, aber wir bekommen die Akten zuerst zu sehen und die Richter halten sich in aller Regel an unsere Empfehlung zur Übernahme oder "Nicht-Übernahme".
Wie wird es andernorts gehandhabt?
Sind andere Rechtsansichten bekannt?
Vielen Dank für Eure Einschätzungen
Adel