Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek vor. Im Grundbuch des Schuldners (=Eigt.) ist ein ZVG-Vermerk eingetragen. Der Gläubiger befindet sich in der Insolvenz und ist vertreten durch den Insolvenzverwalter. Es liegt die 2. vollstreckbare Ausfertigung eines beurkundeten Schuldanerkenntnisses vor. Die Klausel lautet auf den Rechtsanwalt AB als Insolvenzverwalter über das Vermögen der XY-GmbH. Wen trage ich als Gläubiger in das Grundbuch ein?