In einem gemeinsamen notariellen Testament setzten sich die Ehegatten A und B gegenseitig zu Alleinerben und C und D zu Erben des Überlebenden ein. A und B sind verstorben. Im Grundbuch sind noch beide zu je 1/2 als Eigentümer eingetragen. C und D beantragen die Berichtigung des Grundbuchs auf sich.
Weiter aus dem Testament: " Der überlebende Ehegatte ernennt zu seinem Testamentsvollstrecker XY..." Das Testament enthält keine Bestimmung, dass die Testamentsvollstreckung angeordnet ist sondern nur die vorgenannte Ernennung eines Testamentsvollstreckers.
1) Kann hier von einer wirksamen Anordnung einer Testamentsvollstreckung ausgegangen werden?
2) Gilt die Testamentsvollstreckung für den gesamten Nachlass oder nur für den Teil des zuletzt Verstorbenen?