Hallo, ich bin noch nicht lange mit Kostenangelegenheiten beschäftigt und meine Vorgängerin ist leider erkrankt, sonst kann ich hier niemanden fragen. Die Frage ist daher vielleicht banal, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Folgender Sachverhalt:
Nach der KGE tragen Kläger und Beklagter die Kosten zu je 50 %. Der Klägervertreter beantragt die Ausgleichung nach § 106 ZPO. Der Beklagtenvertreter hat vor Beendigung des Verfahrens das Amt niedergelegt, seine Vergütung ist bereits nach § 11 RVG festgesetzt. Der Beklagte hat auf die Aufforderung zur Anmeldung seiner Kosten nicht reagiert. Aber ich weiß ja, dass er RA-Kosten hatte. Kann ich die Vergütung aus dem Vergütungsfestsetzungsantrag zu Grunde legen (ohne USt., da insoweit die Erklärung fehlt)?