§ 25 JArbSchG

  • Hallo,

    kann mir jemand sagen, an wen die MiStra-Mitteilung Nr. 35 / § 25 JArbSchG geht? Komme da gerade so gar nicht weiter. Vielen Dank schon mal.

  • Ich frage nicht zu einem bestimmten Fall. Bei einer Besprechung mit Kollegen von anderen Gerichten wurde nur vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass man doch auf die MiStrA Mitteilungen nach § 25 JArbSchG achten solle, weil die Amtsgerichte oft vergessen würden, dies für den Normierer bei der der STA zu verfügen. Was genau da aber wohin mitgeteilt werden soll, wurde allerdings nicht gesagt. An eine Anordnung des Richters kann ich mich bei meinen Fällen bisher nicht erinnern. Wie würde die denn aussehen?

  • Das Beschäftigungsverbot des § 25 JArbSchG wird mit der entsprechenden Verurteilung dem BZR mitgeteilt.

    Die MiStra-Mittteilungen nach 35 MiStra sind davon unabhängig an die dort ausdrücklich genannten Stellen zu übersenden.

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