Aufgabenkreis "Übersetzung für Bulgarisch"

  • Guten Morgen,

    ich habe eben eine Akte vorgelegt bekommen - vorläufige Betreuung, bestellt sind 2 Betreuer, wobei der eine Betreuer ausschließlich im Aufgabenkreis "Übersetzung für Bulgarisch" bestellt ist. Die Betreute ist mittellos. Wie kann das sein das auf Staatskosten nur für diesen Aufgabenkreis ein Betreuer bestellt wird? Mich als Neuling in der Betreuung würde nur eure Meinung interessieren und ob euch dieser ausschließlicher Aufgabenkreis "Übersetzung für...) auch schon untergekommen ist.

  • Einen solchen Aufgabenkreis gibt es nicht, da Übersetzen keine rechtliche Angelegenheit ist. Der Beschluss ist daher wirkungslos. Einen Antrag des "Dolmetscher-Betreuers" würde ich dem Bezirksrevisor vorlegen. Offenbar wollte der Richter dem Betreuer etwas Gutes tun im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 26.3.14, XII ZB 346/13NJW 2014, 1811, in dem festgestellt wurde, dass Dolmetscherkosten nicht erstattet werden.

  • Bei einer gehörlosen Betroffenen ist hier ebenfalls ein Verfahren anhängig, wo die weitere (ehrenamtliche) Betreuerin nur für den Aufgabenkreis "Dolmetschertätigkeiten für Gebärdensprache für die Betroffene" bestellt worden ist.
    In einem anderen Verfahren wurde kein weiterer Betreuer bestellt aber vom Landgericht entschieden, dass die Dolmetscherkosten aus der Landeskasse zu erstatten sind.

  • Einen solchen Aufgabenkreis gibt es nicht, da Übersetzen keine rechtliche Angelegenheit ist. Der Beschluss ist daher wirkungslos. Einen Antrag des "Dolmetscher-Betreuers" würde ich dem Bezirksrevisor vorlegen. Offenbar wollte der Richter dem Betreuer etwas Gutes tun im Hinblick auf die Entscheidung des BGH vom 26.3.14, XII ZB 346/13NJW 2014, 1811, in dem festgestellt wurde, dass Dolmetscherkosten nicht erstattet werden.


    :daumenrau

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