Hallo zusammen,
folgenderSachverhalt: Frau und Mann stehen unter Betreuung. Betreuer ist jeweils derSohn. Der Mann verstirbt. Laut Erbschein sind die Frau und der Sohn Erbegeworden. Die Bank weigert sich nun das Konto umzuschreiben und beruft sich auf§ 1795 BGB. Es müsse ein Ergänzungsbetreuer bestellt werden. Die Bank hätte da einen identischen Fall gehabt, wo ein Betreuungsgericht ein Ergänzungsbetreuer bestellt wurde. Ich bin nun etwas verunsichert. Stimmt das? Was meint ihr dazu?
Viele Grüße
Mini One