Teilungsversteigerung wird betrieben.
Alle Mitglieder der Gemeinschaft melden zum Verteilungstermin ihre Rechtsanwaltskosten an.
Sehe ich es richtig, dass diese bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, sondern im Rahmen der am Erlös und den Kosten fortgesetzten Gemeinschaft anderweitig auszugleichen sind?
Muss wegen Nichtberücksichtigung die Anmeldung jeweils als Widerspruch gewertet werden?