Zustimmung Eigentümer Löschung Grundschuld an abzuschreibendem Zuflurstück

  • Die Teilfläche eines Grundstücks wurde 2008 verkauft und aufgelassen. Der Antrag ging beim Grundbuchamt ein, wurde aber nie vollzogen.

    Im Jahr 2017 wurde das gesamte Grundstück verkauft, aufgelassen und mit einer Grundschuld belastet. Diese Anträge wurden im Grundbuch vollzogen ohne den vorgenannten Vorantrag zu beachten und zu vollziehen.

    Mir liegt nun die Zustimmung des Eigentümers des gesamten Grundstück zur Übertragung des Eigentums an der Teilfläche sowie die Pfandfreigaberklärung der Bank zur lastenfreien Abschreibung der Teilfläche vor.

    Muss der Eigentümer des gesamten Grundstücks sowie der neue Eigentümer der Teilfläche dieser lastenfreien Abschreibung zustimmen?

    Einmal editiert, zuletzt von greg (11. Juni 2018 um 07:27) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Der Teilflächenverkauf war nicht durch eine Vormerkung gesichert? Und falls doch, ist sie noch im Grundbuch eingetragen?

    Das Gesamtgrundstück steht nunmehr im Eigentum des Zweitkäufers, der aufgrund des Erwerbs des gesamten Grundstücks auch die besagte Teilfläche erworben hat?

  • Der Teilflächenverkauf war nicht durch eine Vormerkung gesichert? Doch Und falls doch, ist sie noch im Grundbuch eingetragen? Ja

    Das Gesamtgrundstück steht nunmehr im Eigentum des Zweitkäufers, der aufgrund des Erwerbs des gesamten Grundstücks auch die besagte Teilfläche erworben hat? Ja

    Einfügungen durch mich.

  • Da die Veräußerung der Teilfläche aufgrund der eingetragenen Vormerkung gegenüber dem Erstkäufer (relativ) unwirksam ist (§ 883 Abs. 2 S. 1 BGB), braucht der neue Eigentümer nicht an den Erstkäufer aufzulassen, sondern er braucht dessen Eintragung nur zuzustimmen (§ 888 Abs. 1 BGB), womit nichts anderes als die grundbuchverfahrensrechtliche Eintragungsbewilligung gemeint ist.

    Eine Pfandfreigabe bedarf keiner Eigentümerzustimmung.

  • Ich verstehe das alles nicht. Und zwar schon ab Anfang nicht:

    Die Teilfläche eines Grundstücks wurde 2008 verkauft und aufgelassen. Der Antrag ging beim Grundbuchamt ein, wurde aber nie vollzogen.


    Was wurde denn da aufgelassen? Die vermessene Teilfläche?
    Und was war beantragt? Die Eigentumsumschreibung oder nur die Eintragung der Vormerkung? Wenn ersteres: Warum wurde der Antrag nicht vollzogen (bzw. da Du geschrieben hast, die Vormerkung sei eingetragen worden: welcher Antrag wurde nicht vollzogen)?


    Im Jahr 2017 wurde das gesamte Grundstück verkauft, aufgelassen und mit einer Grundschuld belastet. Diese Anträge wurden im Grundbuch vollzogen ohne den vorgenannten Vorantrag zu beachten und zu vollziehen.


    War es also noch gar nicht vermessen?

    Mir liegt nun die Zustimmung des Eigentümers des gesamten Grundstück zur Übertragung des Eigentums an der Teilfläche sowie die Pfandfreigaberklärung der Bank zur lastenfreien Abschreibung der Teilfläche vor.

    Muss der Eigentümer des gesamten Grundstücks sowie der neue Eigentümer der Teilfläche dieser lastenfreien Abschreibung zustimmen?


    Aber Du schreibst doch gerade er habe zugestimmt? Ist die Teifläche zwischenzeitlich also vermessen und der VN im Grundbuch vollzogen worden (damit ginge es dann um keine Teilfläche mehr, sondern um ein Grundstück im Rechtssinne)? Was genau hindert Dich jetzt daran, das Grundstück umzuschreiben und die Grundschuld dort zu löschen?

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