Mahnbescheid gegen Gesamtschuldner

  • Hallo,

    wir haben einen Mahnbescheid beantragt Es sind insgesamt 6 Gesamtschuldner.
    Da von zwei Schuldnern die Anschrift nicht bekannt war, wurde ein MB beantragt gegen vier Schuldner als Gesamtschuldner. VB liegt vor.

    Jetzt sind die Anschriften der beiden anderen Schuldner bekannt.
    D.h. neuer MB mit den beiden als Gesamtschuldner?

  • Hallo,

    wir haben einen Mahnbescheid beantragt Es sind insgesamt 6 Gesamtschuldner.
    Da von zwei Schuldnern die Anschrift nicht bekannt war, wurde ein MB beantragt gegen vier Schuldner als Gesamtschuldner. VB liegt vor.

    Jetzt sind die Anschriften der beiden anderen Schuldner bekannt.
    D.h. neuer MB mit den beiden als Gesamtschuldner?

    Klar. Aber warum vollstreckt ihr nicht erst mal gegen die 4?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Hallo,

    wir haben einen Mahnbescheid beantragt Es sind insgesamt 6 Gesamtschuldner.
    Da von zwei Schuldnern die Anschrift nicht bekannt war, wurde ein MB beantragt gegen vier Schuldner als Gesamtschuldner. VB liegt vor.

    Jetzt sind die Anschriften der beiden anderen Schuldner bekannt.
    D.h. neuer MB mit den beiden als Gesamtschuldner?


    Hattet ihr auch keine alten Anschriften von den Beiden?

  • Was nützen alte Anschriften, wenn dort nicht zugestellt werden kann?

    Dann hättet ihr aber die Gesamtschuldnerschaft aller 6 in einem Verfahren gehabt und müsstet jetzt nur noch bei den beiden restlichen Schuldnern neu zustellen lassen. Und 2 Schuldner mehr kosten im Mahnverfahren nicht extra, ein neues Mahnverfahren schon.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Was nützen alte Anschriften, wenn dort nicht zugestellt werden kann?

    Dann hättet ihr aber die Gesamtschuldnerschaft aller 6 in einem Verfahren gehabt und müsstet jetzt nur noch bei den beiden restlichen Schuldnern neu zustellen lassen. Und 2 Schuldner mehr kosten im Mahnverfahren nicht extra, ein neues Mahnverfahren schon.

    Völlig richtig. :daumenrau

  • Die Frage gab es mit Sicherheit schon, aber ich hänge mich aus Zeitmangel mal mit an und hoffe auf eure Hilfe:

    Ich habe ein Mahnverfahren gegen 2 Gesamtschuldner begonnen. Einer der beiden ist kein Problem.
    Der andere ist verzogen. EMA-Anfrage brachte neue Anschrift im anderen Ort, da ist er aber auch schon weg. Neue Anfrage ergab "Abmeldung von Amts wegen nach unbekannt".

    Wird das Mahnverfahren mangels zustellfähiger Anschrift gegen ihn in sechs Monaten "weggelegt"?
    Was passiert, wenn der erste nicht zahlen kann und ich irgendwann eine neue Anschrift des zweiten habe?

    Fragende Grüße!

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