Hallo!
Wahrscheinlich oute ich mich jetzt als ziemlicher Trottel,aber ich stelle die Frage trotzdem:
Ich hab einen Zuschlagsbeschluss – Teilungsversteigerung.
Es bleibt eine Grundschuld bestehen. Laut Eintragungsersuchen sollen bei dieser nur die Nebenleistung gelöscht werden.So far, so klar.
Laut Zuschlagsbeschluss bleibt die Grundschuld bestehen „mitZinsen wie im Grundbuch eingetragen ab dem Tag des Zuschlags“.
Mir liegt nun gleichzeitig zum Vollzug desZuschlagsbeschlusses ein Antrag auf Eintragung einer Abtretung der besagten bestehen bleibenden Grundschuldvor. Abgtreten werden die Grundschuld samt Zinsen seit Eintragung der Grundschuld imGrundbuch.
Geht das? Kann der Gläubiger Zinsen vor dem Zuschlag (22.02.2018) noch abtreten?
Muss ich bei der Grundschuld kenntlich machen, dass die Zinsen vor Zuschlag erloschen sind?
Vielen Dank im voraus für Euer Verständnis