Im Grundbuch ist eine Grundschuld in Höhe von 500.000,00 EUR eingetragen. Der Gläubiger bewilligt "...die Löschung eines letztrangigen Teilbetrags in Höhe von 400.000,00 EUR".
Wird bei der Eintragung der Löschung im Grundbuch vermerkt, dass es sich um einen letztranzigen Teilbetrag handelt. "Leztrangiger Teilbetrag in Höhe von 400.000,00 EUR gelöscht am..."?