In einem notariellen Kaufvertrag wird die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bewilligt und beantragt. Die Eintragung der Eigentumsänderung soll nach Zahlung des Kaufpreises erklärt werden.
Daneben wird für den Veräußerer ein Wohnungsrecht bestellt.
Aus dem Vertrag: "Beantragt und Zug-um-Zug mit Eigentumswechsel bewilligt wird die Eintragung des Wohnungsrechts."
Geht das? Ist dieser Antrag eingegangen oder geht er erst mit Bewilligung der Eintragung des Wohnungsrechts ein?