Eintragung Wohnungsrecht Zug-um-Zug mit Eigentumsumschreibung

  • In einem notariellen Kaufvertrag wird die Eintragung einer Auflassungsvormerkung bewilligt und beantragt. Die Eintragung der Eigentumsänderung soll nach Zahlung des Kaufpreises erklärt werden.

    Daneben wird für den Veräußerer ein Wohnungsrecht bestellt.

    Aus dem Vertrag: "Beantragt und Zug-um-Zug mit Eigentumswechsel bewilligt wird die Eintragung des Wohnungsrechts."

    Geht das? Ist dieser Antrag eingegangen oder geht er erst mit Bewilligung der Eintragung des Wohnungsrechts ein?

  • Zum Vollzug der gestellten Anträge oder nur zur Aufbewahrung bei Gericht oder was? Wenn keine Anträge gestellt sind, gibt es keine Befassung mit der Urkunde. Höchstens die Rückfrage beim Notar, was ich damit soll. Er kann sie zurückbekommen, da das GBA keine Urkundenverwahranstalt ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Ich verstehe das Problem nicht. Was hat der Notar derzeit gerade beantragt?

    Er hat nur die Urkunde eingereicht.

    Wenig professionell... Dann ist die Eintragung des Wohnrechts schon jetzt mit beantragt, obwohl dazu im Moment die Bewilligung fehlt.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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