Erbausschlagung ohne Kenntnisangabe

  • Hallo,

    leider kommt es hier regelmäßig vor, dass in notariellen Ausschlagungserklärungen nicht angegeben wird, seit wann der Ausschlagende Kenntnis vom Anfall hatte.
    Ich weiß, dass das grundsätzlich nicht notwendig ist für die Wirksamkeit der Ausschlagung, aber es kann ja für die Prüfung der Wirksamkeit erforderlich sein.

    Was macht ihr, wenn solche Fälle auftreten?

  • Sofern nicht aus Akte ersichtlich ist, dass die Frist ohnehin nicht abgelaufen sein kann, würde ich nachfragen.
    Wenn irgendwann mal ein Erbscheinsantrag eingeht, dann wissen es die Ausschlagenden vermutlich nicht mehr. Und dann ist eine Prüfung der Wirksamkeit nicht mehr vernünftig möglich.

  • Und wenn der Ausschlagende nicht antwortet? Die materielle Feststellungslast liegt schließlich bei dem, der sich auf die Verfristung berufgt.

    Dann kann ich auch nichts machen. Mir stehen keine Zwangsmittel zur Verfügung um die Information zu erzwingen. Ggf. würde ich noch darauf hinweisen, dass die Ausschlagung unter Umständen (Ablauf von 6 Wochen nach Kenntnis) unwirksam sein könnte, dies aber nur in einem Erbscheinsverfahren geprüft werden würde.

  • Nein.
    Wenn ich z.B. sehe, dass 6 Wochen ab dem Erbfall bei Abgabe bzw. Eingang der Ausschlagungserklärung noch nicht abgelaufen sind, kann die Frist noch nicht abgelaufen sein. Insofern kann es mir egal wann sie laufen begonnen hat.

    Selbiges gilt, wenn eine Ausschlagung eines Erben vorhergehender Erbordnung erst binnen der letzten 6 Wochen abgegeben wurde bzw. eingegangen ist.

  • Oh, entschuldige, da habe ich die Frage tatsächlich ungenau gestellt.
    Ich beziehe mich natürlich nur auf die Fälle, in denen die Angabe der Kenntnis zur Wirksamkeitsprüfung erforderlich ist.

    Dort, wo der Fristbeginn offenkundig ist, frage ich natürlich auch nicht nach.

  • Wenn nach Aktenlage die Frist abgelaufen ist und keine Angaben zum Zeitpunkt Kenntnis... enthalten sind teilen wir mit, dass die EAS nach Aktenlage verfristet ist weil:....
    In fast allen Fällen kam dann ein entrüstetes Schreiben, ja aber man hätte doch erst am...Kenntnis gehabt und der Notar hat gesagt...so klären sich 99% der Problemfälle.
    Das Problem tritt eigentlich nie bei den AG´s auf, sicher den Programmen geschuldet.

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