Huhu ihr Lieben,
ich hab mal eine Frage:
Bei Anträgen auf ,,Freigabe'' etwaig eingegangener Einmalzahlungen/ Nachzahlungen ist ja dem Gesetzeswortlaut nach ein bestimmter Betrag festzusetzen.
Wie geht ihr hierbei vor?
Ich lasse mir für den Nachzahlungszeitraum die Kontoauszüge lückenlos vorlegen und schaue mir an, inwieweit Pfändbarkeit bestanden hätte, wenn die Zahlung in dem Monat eingegangen wäre.
Jetzt bin ich jedoch irritiert. Stelle ich fest der gesamte Nachzahlungsbetrag ist unpfändbar, erhöhe ich dann den gesetzlichen Sockelbetrag um die Nachzahlung oder muss ich mir ansehen, welche unpfändbaren Beträge im Monat des Geldeingangs auf das Konto geflossen sind und erhöhe -sofern diese unter dem Sockelbetrag liegen- um die Nachzahlung?
Bei einer einmaligen Nachzahlung von Kindergeld wäre ja der Sockelbetrag unabhängig von den weiteren Eingängen pauschal um die Nachzahlung zu erhöhen oder?
Liebe Grüße