Wie wird ein "wohnungsloser" Betroffener abgerechnet?

  • Mein Betroffener verfügt nicht über eine eigene Wohnung. Er ist bereits geraume Zeit wohnungslos. Er nächtigt mal hier und mal da - zumeist bei irgendwelchen Bekannten.
    Die Betreuerin rechnet jetzt Wohnung - vermögenslos ab. Kann man das mittragen oder spricht da was gegen? Der Betroffene hält sich definitiv nicht in irgendwelchen Obdachlosenheimen auf.
    Und JA - ich habe vorher gesucht, aber keine so richtig passende Konstellation gefunden.

  • Die Frage dürfte sich auflösen wenn man §5 VBVG genau liest.

    Es gibt diesbezüglich nur Heim und nicht Heim (Wohnung). Wenn der Betroffene nicht im Heim lebt, dürfte die Stundenanzahl unproblematisch sein.

  • [Richtig. Die Straße ist kein Heim. Wenn die Betreuer abrechnen auf Grund dessen, dass der Betroffene im Heim lebt, dann sind weniger Stunden anzusetzen, weil der Betroffene dort rundum versorgt ist. Eine Versorgung erfährt der Betroffene auf der Straße nicht.

  • Das alte Lied. Es ist eben nur zwischen Heim oder nicht Heim zu unterscheiden. Daher Zustimmung zu meinen Vorschreibern.
    (Nebenbei: Die Suche hat bei mir unter dem Suchbegriff "wohnungslos" übrigens mehrere hilfreiche Treffer erbracht...)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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