Beantragt wurde ein Erbschein nach dem im Jahr 2017 verstorbenen Bruder (geboren 1938, verstorben 2017, ledig, keine Kinder).
Erbberechtigt sind ein Neffe (Sohn der 1941 geborenen Schwester) und die Schwester (geboren 1955) - lt. Antrag je zu 1/2
Nach Anforderung der Sterbeurkunden der Eltern wurde mitgeteilt, dass es bzgl. des Vaters kein Sterbenachweis gibt, da er im Krieg als vermisst gemeldet wurde (er war 1902 geboren).
In der Geburtsurkunde der 1955 geborenen Schwester steht die Mutter als Ehefrau des seit 1944 vermissten Vaters
und ein Randvermerk von 1956: Auf Anordnung der unteren Verwaltungsbehörde wird berichtigend vermerkt: die Worte "seit 1944 vermisst"sind zu streichen
Kann ich nun den Erbschein antragsgemäß erteilen, da die Schwester ja lt. Urkunde und gem.§ 1592 BGB als ehelich gilt
oder bin ich bösgläubig, da der Vater ja biologisch nicht der Vater der Schwester sein kann ? Dann müsste ja aber erst ein Todeserklärungsverfahren durchgeführt werden, das ich ja ansonsten aufgrund der Todesvermutung nicht mehr brauchen würde.