Hallo,
mir liegt eine Vollmacht vor, in der der Eigentümer den Käufer (10 Personen) zur Bestellung von Grundschulden gemäß § 800 ZPO (mit Sicherungsabrede) bevollmächtigt.t
Es ist unter anderem formuliert, dass "der Verkäufer dem Käufer und mehrere Käufer sich gegenseitig unter Befreiung von § 181 BGB Vollmacht erteilen, alle Erklärungen abzugeben, zu denen der Verkäufer aufgrund vorstehender Bestimmungen verpflichtet ist".
Nun bestellt ein Käufer für sich und in Vollmacht für die 9 übrigen Käufer eine Grundschuld mit Unterwerfung gemäß § 800 ZPO.
Die Belastungsvollmacht dürfte dies abdecken, oder?