Huhu,
ich hab hier einen Fall, bei dem hat bei der Erbscheinsantragsbeurkundung die ZTR Benachrichtigung vorgelegen, dass keine Urkunden verwahrt sind.
Erbscheinsantrag wurde aufgenommen,
Nunmehr bekomme ich die Akte zur Entscheidung vorgelegt, da befindet sich hinten eine weitere Akte beigefügt, da vom ZTR erneut die Mitteilung mit gleichem Datum und gleicher ID gekommen ist und plötzlich 3 Urkunden angegeben werden.
Wie das sein kann, verstehe ich schon mal nicht.
Auf jeden Fall sind in allen drei Urkunden, welche jedoch Erbverträge sind, keine Verfügungen des Erblassers getroffen.
Im Erbscheinsantrag wurde jedoch angegeben, dass Erbverträge nicht vorhanden sind.
Würdet ihr jetzt Berichtigung des Antrags verlangen? Ich finde es überflüssig, da sich nichts ändert, auch wenn die Angabe falsch ist und man ja die Tatsachen feststellt.