Ich habe hier folgenden Fall:
Antragsteller hat in der I. Instanz VKH, in der II. wurde diese abgelehnt.
Antragsgegner hat in beiden Instanzen VKH mit Raten.
Die Raten wurden in Höhe der VKH-vergütung gezahlt.
Der Antragsteller hat nun die Kosten beider Instanzen zu tragen. Die gezahlte Vergütung des Antragsgegners wurde vom Antragsteller eingefordert. Eine Zahlung ist bisher noch nicht erfolgt und scheint auch aussichtslos zu sein.
Kann und muss ich die Vergütung nach § 50 RVG dennoch vom Antragsgegner einziehen?