Hallo, ein Grundstück ist mit zahlreichen Zwangssicherungshypotheken belastet. Ein Verkauf wäre aktuell möglich, jedoch gelingt es nicht, Kontakt zu allen Gläubigern der gesicherten Forderungen herzustellen.
Kann für solche Fälle ein Aufgebotsverfahren nach 1170 BGB genutzt werden und wie sind die Voraussetzungen bzw. das Procedere ?
Problem:
Teilweise handelt es sich um Privatgläubiger, deren Verbleib / Erben nicht bekannt, teilweise auch um juristische Personen (GmbH) die nicht mehr existieren.