Hallo zusammen, mir geht es um die Berechnung der Zuschläge des (vorläufigen) Sachwalters.
Folgender Fall: Regelvergütung des Insolvenzverwalters würde 400.000,- € betragen.
Der Sachwalter beantragt hiervon 60 % (= 240.000 € ) für seine Tätigkeit als Sachwalter sowie 25% (100.000 €) für seine Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter, somit insgesamt 85 % der Regelvergütung eines IV. Soweit so klar.
Dazu möchte er 125% Zuschläge und berechnet diese aus den 85% Gesamtvergütung. Ich sage aber, er kann nur 85 % Zuschläge aus der Gesamtvergütung (340.000 €) berechnen, da dies seine Tätigkeit als vorläufiger und auch endgültiger Sachwalter betrifft. Bezüglich der restlichen 40% kann er diese nur aus 60 % (240.000 €) beanspruchen, da er hier rein als endgültiger nicht auch als vorl. Sachwalter tätig war.
Wie berechne ich das Ganze jetzt?
Ordne ich die Zuschläge dem jeweiligen Regelbruchteil zu, also die Zuschläge, die er für seine Tätigkeit als SW und vorl. SW bekommt (85 %) aus der Gesamtvergütung (85%) und den Rest von 40% aus der Vergütung des SW (60%)?
In Zahlen: 85% aus 340.000 €= 289.000 € und 40% aus 240.000 €= 96.000 €, Gesamtzuschlag somit 385.000€ + Vergütungen 240.000 € + 100.000 €. Gesamtvergütung inkl. Zuschläge dann 725.000 € ?
Oder muss ich die Gesamtzuschläge aus der Gesamtvergütung nehmen?
Ich werde aus den BGH Entscheidungen IX ZB 70/14 und IX ZB 71/14 diesbezüglich nicht schlau.
Hatte jemand von euch schon einmal so eine Berechnung? Habt ihr eine Idee ? Bin ich völlig falsch ?
Danke für eure Gedanken und Antworten!