Bei vorhandenem Grundbesitz gebe ich schon einen rechtlichen Hinweis, dass entweder ein TV-Zeugnis (bei privatschriftlichem Testament) oder zumindest ein förmliche nachlassgerichtliche Annahmebestätigung (bei notariellem Testament) benötigt wird. Diesen Hinweis gebe ich aber bereits bei der Hinausgabe des Testaments an den Testamentsvollstrecker.
Ebenso !
Bei handschriftlichen Testamenten erfolgt hier ein Hinweis an den TV mit Formbpatt wegen Amtsannahme und Anfrage, ob TV-Zeugnis benötigt wird.
Will der TV bei notariellem Testament seine Amtsannahme erklären , bekommt er hierfür hier einen Termin zur Entgegennahme der Annahmeerklärung.
In dem zweiten Fall ist die Amtsannahme nachlassgerichtlich entgegen zu nehmen. Den entsprechenden - Beschluss baue ich in in das Protokoll ein.
Die Annahme"bescheinigung" in forumSTAR benutzen wir nicht ,weil mir die rechtliche Grundlage hierfür zu dünn erscheint.