Hallo,
habe einen Eigentümer, der eine Betreuerin hat. Das Grundstück soll verkauft werden. Die Betreuerin wurde durch einen niederländischen Richter bestellt zum Zwecke des Hausverkaufs. Das niederländische Original der Besellung ist verbunden und auf der ersten Seite ist ein Apostillen-Aufkleber. Die deutsche Übersetzung habe ich ebenfalls.
Reicht das zur Umschreibung aus?