Testamentseröffnung Benachrichtigung

  • Guten Tag!

    Der geschiedene Erblasser schreibt im Testament, dass ereine vorehelich geborene Tochter hat, dessen, Name, Geburtsdaten und Aufenthaltihm nicht bekannt sind. Alleinerbe soll sein in der Ehe geborener Sohn sein.
    Der Erblasser ist 1944 in Polen geboren.
    Wann die Übersiedlung nach Deutschland war, istunbekannt. Der Sohn ist 1967 geboren und wohnt in Deutschland.

    Wo setze ich mit meinen Ermittlungen an? Falls die vorehelichgeborene Tochter in Deutschland geboren ist, fand vor 1967 eventuell auch eineBeischreibung in seinem Geburteneintrag in Polen statt? Oder eherunwahrscheinlich?

    Ich werde definitiv noch den Sohn befragen, aber fallsder auch keine Angaben machen kann (und davon gehe ich aus, da der Testamentseröffnungsantrag von ihm auch nur sporadisch zu Kindern ausgefüllt wurde), siehts mit einer Benachrichtigung an dieTochter schlecht aus. Und dann? Nach Testamentseröffnung weglegen?

    Gruß Döner

  • Wenn der EL 1944 in Polen geboren wurde ist er doch wahrscheinlich durch den Krieg nach D gekommen.
    Ich würde davon ausgehen, dass die Tochter in D geboren wurde.
    Die Rentenstellen haben manchmal Angaben dazu. Kinder sind ja anzugeben.

  • Die Bekanntmachung ist hier nicht das Ausschlaggebende, sondern der Umstand, dass die Tochter pflichtteilsberechtigt ist. Mit einer Bekanntmachung alleine ist es also nicht getan und das wäre beim Wirkungskreis einer anzuordnende Pflegschaft natürlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, um welche Pflegschaft es sich dabei handelt.

  • Könnte man auch evtl. die geschiedene Ehefrau befragen? Zumindest zur groben Einordnung: da die Tochter vor der Ehe geboren wurde, gibt ja der Zeitpunkt der Eheschließung schon mal einen Ansatzpunkt, evtl. lässt sich so auch ermitteln, ob das Kind in Deutschland geboren wurde?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

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