Fall:
Mahnverfahren (Forderung: vorgerichtl. Kosten für Abmahnung 900,00 EUR und Schadensersatz 984,60 EUR)
streitiges Verfahren
Anerkenntnisurteil (wie beantragt tituliert)
KFA
- VV 3305 nebst VV 7002
- VV 3100 unter Anrechnung VV 3305
- VV 3104
- VV 7002
+ anteilige Kosten für Rechtsstreit gegen den Anschlussinhaber (Auskunftsverfahren)
Gegenseite bemängelt, dass keine Anrechnung der Geschäftsgebühr (Abmahnung) erfolgt ist.
Die anderen Seite sagt jetzt, keine identischen Gegenstände. Unterlassungsanspruch wurde nicht miteingeklagt.
Was sagt ihr? Anrechnung?