Guten Morgen,
Kann mir jemand sagen , in welchem Zeitraum die Adoptionssachen beim Landgerichtgeführt wurden (Kind in NRW geboren und adoptiert)?
Gab es hinsichtlich der Erklärungen ggü. dem AG Berlin Schöneberg nach Artikel 12 Übergangs-und Schlussvorschriften zum Adoptionsgesetz § 2 Absatz 2 Satz 2,3 , Absatz eine Mitteilungsvorschrift des AG Schönberg an Standesamt oder/und dem Adoptionsgericht?