Grabpflegevertrag

  • Hallo in die Runde!

    Ich habe einen Antrag auf Genehmigung für folgenden Fall:

    Die Betreute hat bereits ein großes Familiengrab in welches sie später ebenfalls bestattet werden soll, also neben ihren Mann, Eltern usw. Hierzu möchte sie (bzw. der Betreuer) einen Vertrag mit einem Grabpflegedienst mit dem Umfang schließen, dass das Grab 20 Jahre nach ihrem Tod gepflegt wird. Dabei ist unter Anderem ein bestimmtes Blumengeschäft mit dabei. Dieser Vertrag kostet ca. 6.000,00 EUR, welchen die Betroffene, bzw. der Betreuer auch gleich bezahlt, da sie vermögend ist. Die Frage stellt sich mir, ob dies genehmigungsbedürftig ist. Ich kann diesen Vertragsinhalt unter keinen Genehmigungstatbestand subsumieren, also meiner Meinung nach müsste das genehmigungsfrei sein. Eure Meinung dazu würde mich interessieren.

    Danke

  • Ich halte dies auch nicht für genehmigungsbedürftig. Es sind ja keine wiederkehrenden Leistungen zu zahlen, wenn ich das richtig verstanden habe.

  • Kann dazu auch keinen Genehmigungstatbestand finden. Dass hier wiederkehrende Leistungen nur deshalb nicht vereinbart wurden, um den Schutzzweck von 1907 III zu unterlaufen und daher im Wege der Auslegung eine Genehmigung zu erteilen ist, ist nicht anzunehmen.

  • Spontan fällt mir auch kein Genehmigungstatbestand ein.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • abgesehen davon ein Tipp: Für 20 Jahre im Voraus an den Laden XYZ alles zu bezahlen ist recht risikoreich. Es gibt Verbände, die bei der Pleite des Unternehmens einen anderen Laden die Aufträge ohne eine weitere Zahlung weiter führen. Wichtig, wenn man nicht vor Ort ist.

  • Allenfalls § 1812 BGB, wenn das Geld nicht auf dem Girokonto ist.

    Die Entscheidung zum Abschluss eines Grabpflegevertrags trifft der Betreuer eigenverantwortlich (wie der Kauf eines Fernsehers oder einer Waschmaschine).

  • Na dann danke ich für die Meinungen. Da also keine Abzahlung erfolgt ist es genehmigungsfrei. So Hatte ich das auch gedacht.

  • abgesehen davon ein Tipp: Für 20 Jahre im Voraus an den Laden XYZ alles zu bezahlen ist recht risikoreich. Es gibt Verbände, die bei der Pleite des Unternehmens einen anderen Laden die Aufträge ohne eine weitere Zahlung weiter führen. Wichtig, wenn man nicht vor Ort ist.

    Wenn dann der Verband Pleite ist, hat das genau die gleiche Folge ...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!