Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe hier folgenden Fall:
Es sind vier Jahre der Abtretungsfrist verstrichen, die Schuldnerin ist im RSB-Verfahren.
Es werden pfändbare Einkünfte zur Masse gezogen, was zur Folge hatte, dass nach 3 Jahren (ebenso bereits im RSB-Verfahren) 35 % der Forderungen sowie die Verfahrenskosten tatsächlich beglichen waren.
Leider hat die Schuldnerin versäumt, nach 3 Jahren einen entsprechenden Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB zu stellen.
Auch der Treuhänder hat da wohl nicht so richtig aufgepasst (was natürlich auch nicht seine Aufgabe ist, aber sei es drum).
Jetzt - nach vier Jahren - reicht die Schuldnerin einen entsprechenden Antrag ein. Parallel reicht der Treuhänder einen Schlussbericht ein.
Es seien nun 75 % der Forderungen beglichen.
Nun meine Frage: Muss ein entsprechender Antrag stichtagsgenau nach drei Jahren vorliegen, oder kann nun nach 4 Jahren ein entsprechender Antrag gestellt werden?
Es kommen nach wie vor pfändbare Einkünfte zur Masse, eine 100 %-Befriedigung kann in den nächsten 2 Jahren durchaus noch erreicht werden.
Vielen Dank im Voraus, Gruß, Vollstrecki