Ich hatte jetzt vor allem "meine" bisherigen Fälle im Kopf, da kam der Antrag immer vor dem Ablauf der 5 bzw. 3 Jahre, so dass mit dem Stichtag alle Voraussetzungen vorlagen...
Wenn ich mir Eure Beiträge in #50 und #51 nochmal durchlese, meine ich auch, dass man auf das Vorliegen aller Voraussetzungen abstellen müsste. Bezogen auf la Flors Beispiel (Antrag des Sch. im 40. Monat) bin ich dann bei Queen: Pfändbare Beträge ab dem 41. Monat an Sch.