Jetzt muss ich auch mal eine Frage stellen, weil ich dazu leider nichts gefunden habe:
Wie berechnen sich denn die Fristen bei mehrfachen Einzahlungen über einen längeren Zeitraum hinweg?
Ich habe hier eine Sache, in der 1986 erstmalig hinterlegt wurde, aber in der bis einschließlich 1990 weitere Beträge hinterlegt wurden.
Verfällt die Sache dann 2017 oder erst 2021? Ich tendiere ja zu 2017, einfach aus dem Grund, dass ich nirgends eine gegenteilige Regelung gefunden habe.
Dann kann es aber zu Extremfällen kommen, wie ich ebenfalls einen habe: Da wird in einer anderen Sache seit 1990 jeden Monat ein Betrag hinterlegt und das bis heute. Da kann es doch nicht im Sinne das Erfinders sein, dass 2021 die gesamte Masse verfällt, obwohl wenige Tage zuvor noch eine Hinterlegung erfolgte…