Hallo.
Mein erstes Todeserklärungsverfahren
Ich habe ein Aufgebot erlassen; habe im Aufgebot Name, Vorname, Geburtsdatum, letzte Anschrift und den Ort und den Zeitpunkt, seitdem der Genannt vermisst wird, bezeichnet
Jetzt möchte ich den Todeserklärungsbeschluss vornehmen und habe festgestellt, dass ich den Geburtsort und die Einheit, zu welcher der vermisste gehörte, nicht bezeichnet habe.
Muss ich deshalb das Aufgebot nochmals erlassen oder sind die fehlenden Angaben unschädlich?
Vielen Dank für die Unterstützung.