Hallo alle zusammen,
wir haben einen Grundstückskaufvertrag beurkundet und als Wert für die Beurkundung den von den Parteien genannten Kaufpreis angesetzt.
Das GBA ist nunmehr der Meinung, dass der Wert zu niedrig sei und bittet um Mitteilung des aktuellen Verkehrswertes.
Ist es denn die Pflicht des Notars, den Verkehrswert zu ermitteln, wenn er sich gem. § 46 GNotKG auf die Angaben der Beteiligten verlassen hat oder muss nicht vielmehr das Gericht selber den Wert ermitteln, da nur das Gericht den Wert gem. § 79 GnotKG auch festsetzen kann?
Vielen Dank schon mal für die Antworten und beste Grüße!