Die Erblasserin hat folgendes handschriftl. Testament hinterlassen:
Mein Sohn a wird Alleinerbe. Ich ordne Testamentsvollstreckung an. TV ist b. Der TV ist berechtigt und verpflichtet dem Erben mtl. einen Betrag x auszuzahlen. Der Betrag in Höhe von ... soll für die Renovierung des Hauses eingesetzt werden.
Dann werden noch diverse Vermächtnisse angeordnet.
Die Erblasserin war ledig und hatte nur ein Kind, a.
Nun schreibt der TV, dass die Erblasserin nur wenig Bargeld hinterlassen hat. Er verzichte daher auf das Amt des TV.
Ist das möglich? Ich habe Bedenken bei der obigen Konstellation.