Telefonpartner mit Geduld

  • Hallo und guten Tag,

    ich komme aus Baden-Württemberg und beschäftige mich seit 01.01.2018 (Stichtag der Notariatsreform) mit ForumStar.

    Hier tauchen immer wieder Fragen auf, wie ich mit diesem Programm umgehe. Wo finde ich was? Welches Häkchen ist an welcher Stelle wichtig?

    Im Betreuungsbereich fühle ich mich inzwischen recht sicher, habe aber dennoch immer wieder eine Frage.

    Im Nachlassbereich habe ich noch mehr Fragen.

    Gibt es hier einen geduldigen und erfahrenen Rechtspfleger, den ich immer mal wieder anrufen und etwas fragen kann?

    Ein Beispiel: Wir haben vor der Reform die Termine zur Berichterstattung und Rechnungslegung gleich in den Bestellungsbeschluss aufgenommen. Wie macht ihr das? An welcher Stelle bestimmt ihr eure Termine?

    Schönen Dank im voraus

    Jürgen

  • Grs. stehe ich für Auskünfte zur Verfügung. PN wird zur Kontaktaufnahme erbeten.
    Wegen vieler Terminen ( Nachlassgericht ) kann aber nicht immer prompte Antwort versprochen werden.

    Wo man in Betreuungssachen die angesprochenen Termine ( in forumSTAR ) bestimmt ?
    Üblicherweise nach Eingang des Vermögensverzeichnisses mit dem Formular Nr. 1476.

    Einmal editiert, zuletzt von Wolf (26. Juni 2018 um 19:51)

  • Hier wie Wolf. Bei Vermögenssorge wird im Verpflichtungsgespräch der Vordruck für das VV ausgehändigt mit der Bitte, es binnen 4 Wochen ausgefüllt einzureichen; nach Erhalt wird RL-Termin bestimmt und zusammen mit den RL-Vordrucken an den Betreuer zurückgeschickt (Formular 1476 bzw. 323 bei befreiten Betreuern). Berufsbetreuer bekommen die 4-Wochen-zur-Einreichung-VV-Bitte zusammen mit dem Beschluss und dem Ausweis zugeschickt. Wenn keine Vermögenssorge besteht, teile ich den Berichtstermin direkt im Verpflichtungsgespräch mit und händige den Vordruck gleich aus.

  • Das scheint in die richtige Richtung zu gehen. Danke schön schon mal.

    Ehrenamtlicher Betreuer: Ihr macht den Beschluss mit F_573 und die Verpflichtung mit F_2295 (801)? Im Verpflichtungsprotokoll wird der Termin zur Einreichung des VV bestimmt.

    Berufsbetreuer: F_573 und Terminbestimmung für VV? Im Anschreiben?

    Jürgen

  • Wie wäre es mit einer Fachschulung für das Programm?!

    Wenn bei uns ein neues Programm eingeführt wird, werden spezifische Schulungen angeboten. Und auch über das Jahr verteilt werden solche Schulungen angeboten, da es ja Personalveränderungen geben kann. Ohne diese Schulungen kann man ja fast nicht mehr arbeiten.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wie wäre es mit einer Fachschulung für das Programm?!

    Wenn bei uns ein neues Programm eingeführt wird, werden spezifische Schulungen angeboten. Und auch über das Jahr verteilt werden solche Schulungen angeboten, da es ja Personalveränderungen geben kann. Ohne diese Schulungen kann man ja fast nicht mehr arbeiten.

    Gibt's in BaWü so nicht mehr. Das neue Modell nennt sich Fachanwendungsansprechpartner, die direkt an der Fachanwendung vor Ort schulen, das ist so seit Mai. Davor hats bestimmt Schulungen gegeben. Aber es mussten ja alle auf einmal im Nachlass- und Betreuungsbereich geschult werden. Soviel Kapazität war wahrscheinlich garnicht da.

    An den TS: Hast du keine FAAP bei euch?

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Wie wäre es mit einer Fachschulung für das Programm?!

    Wenn bei uns ein neues Programm eingeführt wird, werden spezifische Schulungen angeboten. Und auch über das Jahr verteilt werden solche Schulungen angeboten, da es ja Personalveränderungen geben kann. Ohne diese Schulungen kann man ja fast nicht mehr arbeiten.

    Dann für diesen Tipp und ja, es gab eine dreitägige Schulung für Betreuung und eine zweitägige für Nachlass. Leider aber geschult von Menschen, die das Programm auch erst im November 2017 das erste Mal gesehen haben. Außerdem tauchen bei mir im Alltag immer mehr Fragen auf.

  • Wie wäre es mit einer Fachschulung für das Programm?!

    Wenn bei uns ein neues Programm eingeführt wird, werden spezifische Schulungen angeboten. Und auch über das Jahr verteilt werden solche Schulungen angeboten, da es ja Personalveränderungen geben kann. Ohne diese Schulungen kann man ja fast nicht mehr arbeiten.

    Gibt's in BaWü so nicht mehr. Das neue Modell nennt sich Fachanwendungsansprechpartner, die direkt an der Fachanwendung vor Ort schulen, das ist so seit Mai. Davor hats bestimmt Schulungen gegeben. Aber es mussten ja alle auf einmal im Nachlass- und Betreuungsbereich geschult werden. Soviel Kapazität war wahrscheinlich garnicht da.

    An den TS: Hast du keine FAAP bei euch?

    Jetzt wird's schwierig: der FAAP hat die Kenntnisse für den Servicebereich, nicht jedoch für die Entscheider. Ich schreibe fleißig tickets und komme nach und nach auch zu Lösungen. Daher auch meine Suche hier.


  • Berufsbetreuer: F_573 und Terminbestimmung für VV? Im Anschreiben?

    Jürgen

    Du scheinst mir von der früheren Tätigkeit her noch zu sehr terminsgeprägt.:)
    Terminsbestimmungen gibts in Betreuungssachen nur noch für Anhörungstermine.

    Vielleicht nehme ich das falsche Wort und es muss Frist heißen? Bestimmst du keine Frist, sondern gehst davon aus, dass der Berufsbetreuer das weiß und das VV von selbst kommt?

  • Wie wäre es mit einer Fachschulung für das Programm?!

    Wenn bei uns ein neues Programm eingeführt wird, werden spezifische Schulungen angeboten. Und auch über das Jahr verteilt werden solche Schulungen angeboten, da es ja Personalveränderungen geben kann. Ohne diese Schulungen kann man ja fast nicht mehr arbeiten.


    Schön, dass es bei euch so ist.

    Im hiesigen BL bist du bei einem Wechsel des Fachbereichs allein auf dich gestellt bzw. auf die Hilfe der Kollegen angewiesen. Es wäre hier großer Zufall, wenn zu diesem Zeitpunkt bald eine Schulung anstehen würde, noch dazu für den entsprechenden Bereich. Ist zwar alles ForumStar, aber es gibt ja doch gewisse - teils größere Unterschiede - zwischen der Nutzung für verschiedene Rechtsgebiete.

  • Bei Berufsbetreuerin wird das Vermögensverzeichnis mit dem Bestellungsbeschluss mit der Bitte um Vorlage "binnen 1 Monats" angefordert.
    Das ist in der Tat eine Frist und kein Termin.;)

    Ich frage noch einmal nach: Du bestimmst im Bestellungsbeschluss (F_573?) einen Termin zur Einreichung des VV? Machst du das per Autotext oder gibt es im Beschluss ein Feld zum ausfüllen, das ich bisher übersehen habe?

  • Wie gesagt , Frist und nicht Termin.;)
    Die setze ich selbst nicht , weil der Bestellungsbeschluss im badischen Landesteil vom Richter zu erstellen ist ( außer natürlich Kontrollbetreuung ).
    Tatsächlich erfolgt die Frist für die Vorlage des VV daher durch die Geschäftsstelle im Begleitschreiben zum Bestellungsbeschluss an den Berufsbetreuer.
    Ob diese dafür einen Autotext erstellt , vermag ich nicht einmal zu sagen.

    Folglich sehe ich die Akte erstmals mit Eingang des vom Berufsbetreuer eingereichten Vermögensverzeichnisses oder wenn diese ( zum zweiten Mal ! ) angemahnt werden muss.

  • Danke, das hilft schon mal. Ich bitte um Nachsicht, du hast natürlich Recht - Frist - nicht Termin - mea culpa.

    Eine weitere Frage: mit welchem Formular nehmt ihr den Bericht eines ehrenamtlichen befreiten Betreuers entgegen? Bisher baue ich mir das F_93 um bis es passt. Mit dem F_323 komme ich irgendwie nicht zurecht.

    Gibt es eine Alternative?

  • Nach welcher Vorschrift ist denn ein Bericht des Betreuers förmlich entgegenzunehmen???
    Ich wundere mich immer, wenn sowas in übernommenen Akten zu finden ist.

    Wie die Mama vom Egon :daumenrau.
    Schon immer unnötige Entgegennahmeverfügungen sind seit 01.01.2018 obsolet:strecker.
    Von dem früheren Notariatsdenken sollte man zunehmend Abschied nehmen.
    Insofern ist auch kein Formular umzubauen. Die passen schon.....

  • Nach welcher Vorschrift ist denn ein Bericht des Betreuers förmlich entgegenzunehmen??? Ich wundere mich immer, wenn sowas in übernommenen Akten zu finden ist.

    Wie die Mama vom Egon :daumenrau. Schon immer unnötige Entgegennahmeverfügungen sind seit 01.01.2018 obsolet:strecker. Von dem früheren Notariatsdenken sollte man zunehmend Abschied nehmen. Insofern ist auch kein Formular umzubauen. Die passen schon.....

    Aber dann sag mir doch bitte,, mit welchem Formular nimmst du den Bericht über die persönlichen Verhältnisse eines Betreuers entgegen, nicht das VV?

  • Nach welcher Vorschrift ist denn ein Bericht des Betreuers förmlich entgegenzunehmen???
    Ich wundere mich immer, wenn sowas in übernommenen Akten zu finden ist.

    Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Vorschrift zum Entgegennehmen, aber prüfen muss ich die RL allemal und neue Termine auch bestimmen, oder wie machst du das?

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