Hallo,
im vorliegenden Fall hat die Partei einen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gestellt.
Daraufhin wurde die Gegenseite angehört, die sich dann in der Sache anwaltlich vertreten lassen hat.
Nun wurde der Antrag zurückgenommen und die Gegenseite beantragt die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen.
Was für Kosten entstehen denn eigentlich? Und wer trifft die Kostengrundentscheidung?
Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind bei uns für die Erteilung von weiteren vollstreckbaren Urkunden zuständig..
Danke für eure Hilfe!