Antragsrücknahme Erteilung einer weiteren vollstr. Ausfertigung - Kosten

  • Hallo,

    im vorliegenden Fall hat die Partei einen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung gestellt.
    Daraufhin wurde die Gegenseite angehört, die sich dann in der Sache anwaltlich vertreten lassen hat.
    Nun wurde der Antrag zurückgenommen und die Gegenseite beantragt die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen.

    Was für Kosten entstehen denn eigentlich? Und wer trifft die Kostengrundentscheidung?
    Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind bei uns für die Erteilung von weiteren vollstreckbaren Urkunden zuständig..

    Danke für eure Hilfe!

  • Was für Kosten entstehen denn eigentlich? Und wer trifft die Kostengrundentscheidung?
    Die Urkundsbeamten der Geschäftsstelle sind bei uns für die Erteilung von weiteren vollstreckbaren Urkunden zuständig..
    Danke für eure Hilfe!

    Es entsteht mE eine Gerichtsgebühr von 15 oder 20 EUR und es entstehen natürlich auch Anwaltsgebühren, welche müßte ich nachlesen.

    Man müßte wissen, warum der Antrag zurückgenommen wurde, aber prima facie spricht natürlich einiges dafür, daß der Antragsteller die Kosten zu tragen hat. Wenn der UdG für das Verfahren zuständig ist, trifft er auch die Kostengrundentscheidung.

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

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