Rücknahme RSB-Antrag nach Schlusstermin

  • Hallo zusammen,

    ich habe den Schlusstermin abgehalten. Da es ein Verfahren nach dem alten Recht ist, habe ich die RSB gem. § 291 InsO angekündigt und ins Protokoll aufgenommen, dass die Aufhebung nach Durchführung der Schlussverteilung und Rechtskraft des Ankündigungsbeschlusses erfolgt. Während der Frist legt der Schuldner mir nun ein Schreiben vor, dass er die Beantragung der RSB widerruft - dies dürfte ja als Rücknahme des Antrages zu werten sein? Geht das so?
    Wie muss ich denn nun vorgehen? Muss nun die Schlussverteilung durchgeführt und das Verfahren aufgehoben werden und damit ist das Verfahren abgeschlossen?
    Muss noch mehr veranlasst werden?

  • Geht, haben wir auch ab und zu. Machen die Schuldner weil sie neue Schulden haben und die in einem neuen Verfahren gleich mit regeln wollen.

    Verfahrensrechtlich ist jetzt tatsächlich zu verteilen und danach aufzuheben. Ich würde noch einen klarstellende Beschluss machen dass das RBS Verfahren erledigt ist

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