Zustellung in die Schweiz - Konkursmasse

  • Liebes Forum,

    ich bitte um eure Hilfe:

    Ich habe einen seltsamen Antrag auf dem Tisch. Ich soll als Zivilrechtspfleger eine Grundschuldbestellungsurkunde an die Konkursmasse der ausgeschlagenen Verlassenschaft des Schuldnes, vertreten durch das Konkursamt in die Schweiz zustellen.

    Ist überhaupt das Zivilgericht zuständig? Und dort der Rechtspfleger?
    Wer ist örtlich zuständig? Gläubigerbank hat seinen Sitz in einem anderen Bezirk. Schuldner war zuletzt wohnhaft in der Schweiz. Der beurkundende Notar und das belastete Grundstück sind in meinem Bezirk.

    Ich finde dazu leider überhaupt nichts.

    Danke für eure Hilfe.

  • Im Verhältnis zur Schweiz gilt das Haager Zustellungsübereinkommen vom 15.11.1965 (HZÜ). Da die Schweiz der unmittelbaren Parteizustellung und der unmittelbaren Postzustellung widersprochen hat, bedarf es insoweit eines Zustellungsantrags.

    Als Formular kannst Du das 3-sprachige Formular "German-English-French" benutzen:
    https://www.hcch.net/de/publication…id=6560&dtid=65

    Die Zustellung ist vom Amtsgericht zu veranlassen.
    Das Amtsgericht am Sitz des beurkundenden Notars ist zuständig, §§ 1068 1069 ZPO analog.

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