Hallo J
Die Sommerferien haben hier begonnen und ich habe mal wiedereine richtig doofe Akte einer Kollegin die im Urlaub ist.
Es geht um einen Heranwachsenden, dessen Bewährung widerrufen wurde. Er hatte zwei Jahre bekommen + Unterbringung. Dieser soll sich angeblich im Ausland aufhalten. Man vermutetin Schweden, weiß es aber auch nicht genau.
Jetzt möchte die StA, dass wir einen Europäischen Haftbefehlerlassen. Und weder die Richter noch ich wissen weiter L
Wie gehe ich vor? Erlasse ich einen normalen Haftbefehl mit irgendeinemZusatz und lasse ihn übersetzen? (Englisch?)
An wen muss der Haftbefehl? An die Polizei zur weiterenVeranlassung?
Fragen über Fragen und irgendwie kann mir hier keiner weiterhelfen.
Liebe Grüße und ein schönes Wochenende