Erbfolge; Grundbuchberichtigung; unklares Gemeinschaftsverhältnis

  • Im Grundbuch sind Ehegatten als Eigentümer in Gütergemeinschaft eingetragen. Eintragung erfolgte aufgrund Angabe in der Erwerbsurkunde.

    Der Ehemann ist nun verstorben und wurde gemäß Erbschein von seiner Ehefrau und den Kindern beerbt. Es ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten.
    Im Nachlasstermin gaben die Beteiligten an, dass in der Ehe der Güterstand der Zugewinngemeinschaft galt und haben dies auch eidesstattlich versichert.

    Nun habe ich das Problem, wie ich das Grundbuch berichtigen soll. Im Falle des Bestehens einer Gütergemeinschaft müsste ich ja die Beteiligten in beendeter nicht auseinandergesetzter Gütergemeinschaft eintragen. Sollte Zugenwinngemeinschaft bestehen, wäre das Grundbuch unrichtig und müsste erst berichtigt werden.

    In den Grundakten ist kein Ehevertrag aufzufinden. Ich habe bei den Beteiligten nachgefragt. Die Tochter gab an, ihre Mutter könne sich nciht daran erinnern, beim Notar gewesen sein. Laut einer anderen Kaufvertragsurkunde (Immobilie mittlerweile wieder weiterveräussert) lebten die Ehegatten in Zugewinngemeinschaft.

    Ich gehe davon aus, dass die Angabe "Gütergemeinschaft" beim Notar wohl falsch war und dies auch niemand überprüft hat bzw. nachgehakt hat. Ansonsten wäre es auch wahrscheinlich, dass die Ehegatten auch einen Erbvertrag errichtet hätten.

    Im Wege der Auslegung kommt man m.E. zum Ergebnis, dass die Ehegatten Miteigentümer zu 1/2 waren (vgl. Staudinger/Pfeifer/Diehn, BGB (2017), Rz. 56 zu § 925). Ich würde die Beteiligten dazu anhören und dann die entsprechende Berichtigung vornehmen. Förmliche Erklärungen brauche ich m.E. nicht.

    Hat dazu noch jemand eine Idee?

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