Wohnungseigentümer verlangt immer wieder Informationen...

  • Guten Morgen,
    ich habe hier den Eigentümer einer Eigentumswohnung, welcher immer und immer wieder schreibt. Und zwar hat er Probleme mit einem oder mehreren vor Jahren vorgenommen Tausch von Parkplätzen.
    Ich habe die nicht unkomplizierte Sache jetzt bestimmt 3 x von A bis Z geprüft und ihm auch auf seine letzte Anfrage mitgeteilt, dass er zwar Eigentümer der Wohnung 1 ist, nicht aber auch der Wohnungen 2 bis 4 bzgl. derer er eine „Korrektur“ gewünscht hat, so dass ich sein Schreiben als Anregung (und nicht als Antrag) ausgelege. Weiter habe ich ihm mitgeteilt, dass die seinerzeitigen Eintragungen unter korrekter Anwendung der grundbuchrechtlichen Vorschriften mängelfrei erfolgt sind und die Angelegenheit als erledigt betrachtet wird.
    Jetzt schreibt der gute Herr erneut und bezieht sich wieder auf Parkplätze zweier Wohnungen, bzgl. derer er nicht Eigentümer ist und beschwert sich über den ehemaligen Erst-Eigentümer, dass dieser in betrügerischer Absicht irgendwas getauscht haben sollte ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümern etc. pp. (es folgen zwei dicht beschriebene Seiten, völliger Unsinn). Er erwartet nun mir, ihm die „entsprechenden Dokumente zu liefern, wenn Sie weiter der Meinung sind, dass im Jahre 2002 alles korrekt gelaufen sein sollte“.
    Ich brauche jetzt mal einen handfesten Tip, was ich ihm am Besten antworte, möglichst um Ruhe zu bekommen. Ich bin mit meinem Latein am Ende.
    Vielen Dank für Eure Unterstützung!

  • ich würde das als Akteneinsichtsersuchen ansehen und (sofern zuständig) entsprechend auf ein berechtigtes Interesse prüfen.

    Bei der Sache selbst ist zukünftig vllt. mal tatsächlich notwendig eine kotenpflichtige Entscheidung (bei Auslegung als Antrag) zu treffen, das würde ich vorher ein mal "androhen". Hatte ein Kollege hier mit einem angeblichen Kellerrechtsinhaber dieses Jahr auch mal machen müssen ,,,

    Einmal editiert, zuletzt von Raffl (29. Juni 2018 um 12:42)

  • ich würde das als Akteneinsichtsersuchen ansehen und (sofern zuständig) entsprechend auf ein berechtigtes Interesse prüfen.

    Kann man sich - je nach Inhalt des Schreibens - durchaus überlegen. Das kann übrigens bei besonderen Umständen schon deswegen ausgeschlossen sein, wenn das Einsichtsgesuch zur schikanösen Belästigung des Grundbuchamtes missbraucht wird, Böttcher in Meikel/GBO, § 12 Rn. 8.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Außerdem ist die "Lieferung entsprechender Dokumente" mit Kosten verbunden, wenn z.B. der eigene Kaufvertrag für ihn kopiert wird, fallen 0,50 Euro pro Seite an. Hier kann man sogar aus erzieherische Gründen über einen Kostenvorschuß nachdenken. Beim Angebot der Akteneinsicht hat man den Herrn nachher im Büro wegen irgendwelcher Rückfragen, daher lieber alles schriftlich beantworten. Es gibt halt uneinsichtige Mitmenschen, da ist eigentlich egal, was man sagt oder schreibt. Meiner Erfahrung nach fasst man sich in solchen Fällen am beste kurz.

  • "Ihre Fragen wurden umfassend und abschließend beantwortet. Die Angelegenheit ist hier erledigt. Weitere Schreiben/Anfragen hierzu bleiben unbeantwortet.
    Soweit Sie Akteneinsicht nehmen wollen, können Sie dies Mo-Fr...
    Die Übersendung von Kopien erfordert, dass Sie detailliert angeben, welche Kopien Sie konkret übersandt bekommen möchten. Zudem fallen Auslagen in Höhe von 0,50 EUR je Seite an, die vor der Übersendung als Vorschuss erhoben werden.
    Bei Fragen zu Ihrem Kaufvertrag wollen Sie sich an den beurkundenden Notar wenden."

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Bei der Sache selbst ist zukünftig vllt. mal tatsächlich notwendig eine kotenpflichtige Entscheidung (bei Auslegung als Antrag) zu treffen, das würde ich vorher ein mal "androhen". Hatte ein Kollege hier mit einem angeblichen Kellerrechtsinhaber dieses Jahr auch mal machen müssen ,,,


    Es hat sich hier als wirksamstes Mittel herausgestellt, die Anträge ganz ernsthaft (kostenpflichtig) durchzugehen und dann im Rechtmittel auflaufen zu lassen.

    Das immer wieder propagierte Ignorieren bringt nach meiner Erfahrung nichts.

    Zudem ist ja nicht garantiert, dass die Rechtsmittelinstanz das Ganze nicht doch anders sieht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...


  • ...
    Das immer wieder propagierte Ignorieren bringt nach meiner Erfahrung nichts.

    Zudem ist ja nicht garantiert, dass die Rechtsmittelinstanz das Ganze nicht doch anders sieht.

    Das bringt zumindest wenig bis keine Arbeit, da nur Schriftsätze zur Kenntnis genommen werden.

    Eine Instanz habe ich aber nur, wenn ich eine Entscheidung treffe...was einen Antrag oä voraussetzt.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Vielleicht lassen sich in Kürze ja auch die Ausführungen aus dem Beschluss des BGH vom 6. Juni 2018, EnZB 9/18,
    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechts…473&Blank=1.pdf
    verwenden:

    „Die Rechtsmittelführerin wird auf Folgendes hingewiesen: Die vorstehend ausgeführte Rechtslage ist der Rechtsmittelführerin aus einer Vielzahl von Verfahren vor dem Bundesgerichtshof bekannt. Der Kartellsenat wird daher in Zukunft vergleichbare offensichtlich unzulässige, substanzlose oder rechtsmissbräuchliche Eingaben nicht mehr verbescheiden. Der Senat muss es nicht hinnehmen, durch sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazitäten bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Februar 2017 - III ZB 96/16; Beschluss vom 2. November 2017 - I ZB 14/16; jeweils mwN).

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Ich möchte vorsorglich darauf hinweisen, dass eine öffentliche Titulierung eines Verfahrensbeteiligten als "Querulant" auch zum Bumerang werden kann. Siehe Löschung eines Threads (BerH Jobcenter)

    Vielen Dank für den Hinweis! Bitte liebe Mods, ändert doch die Überschrift doch einfach in "Wohnungseigentümer verlangt immer wieder Informationen..." Danke!!! :daumenrau erledigt, Kai

  • Guten Morgen!
    Ich danke Euch natürlich für die Ratschläge und werde mich bei dem Herrn erneut zur Sache etwas kürzer, im Rahmen der angeforderten dienstlichen Stellungnahme wegen eingegangener DAB etwas länger, äußern. :roll:

  • Im Rahmen eines Seminars zum Umgang/Gespräch mit schwierigen Kunden wurde der Rat erteilt, erst ausführlich zu erklären, dann immer knapper zu werden und schließlich in der "kaputten Schallplatte" zu enden.

    Gerade letzteres dürfte mit der von Araya vorgeschlagenen Formulierung

    Zitat

    "Ihre Fragen wurden umfassend und abschließend beantwortet. Die Angelegenheit ist hier erledigt. Weitere Schreiben/Anfragen hierzu bleiben unbeantwortet.
    Soweit Sie Akteneinsicht nehmen wollen, können Sie dies Mo-Fr...
    Die Übersendung von Kopien erfordert, dass Sie detailliert angeben, welche Kopien Sie konkret übersandt bekommen möchten. Zudem fallen Auslagen in Höhe von 0,50 EUR je Seite an, die vor der Übersendung als Vorschuss erhoben werden.
    Bei Fragen zu Ihrem Kaufvertrag wollen Sie sich an den beurkundenden Notar wenden."

    wunderbar funktionieren.

  • Im Rahmen eines Seminars zum Umgang/Gespräch mit schwierigen Kunden wurde der Rat erteilt, erst ausführlich zu erklären, dann immer knapper zu werden und schließlich in der "kaputten Schallplatte" zu enden.

    Gerade letzteres dürfte mit der von Araya vorgeschlagenen Formulierung

    Zitat

    "Ihre Fragen wurden umfassend und abschließend beantwortet. Die Angelegenheit ist hier erledigt. Weitere Schreiben/Anfragen hierzu bleiben unbeantwortet.
    Soweit Sie Akteneinsicht nehmen wollen, können Sie dies Mo-Fr...
    Die Übersendung von Kopien erfordert, dass Sie detailliert angeben, welche Kopien Sie konkret übersandt bekommen möchten. Zudem fallen Auslagen in Höhe von 0,50 EUR je Seite an, die vor der Übersendung als Vorschuss erhoben werden.
    Bei Fragen zu Ihrem Kaufvertrag wollen Sie sich an den beurkundenden Notar wenden."

    wunderbar funktionieren.

    Und genauso werde ich das jetzt auch tun.
    Vielen Dank! :daumenrau

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