Hallo zusammen,
ich mache seit kurzem Nachlasssachen.
Und bin mir in einer Nachlassakte unsicher. Folgender Sachverhalt: Ein geschiedener Erblasser hat vier Kinder. Zwei von Ihnen haben die Erbschaft formwirksam ausgeschlagen. Bei den anderen beiden Kindern, recherchiere ich gerade die Anschriften bzw. eines der beiden Kinder ist wohl schon vorverstorben, der andere noch minderjährig.
Nun haben die Mieter einen Antrag auf Anordnung einer Nachlasspflegschaft gestellt. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich die anordnen sollte, weil eigentlich ist ja zumindest ein Erbe vorhanden, auch wenn ich die Anschrift noch nicht kenne.
Wie würdet ihr da vorgehen?