Verpfändung Miterbanteil

  • Halli Hallo,

    mir liegt ein Antrag vor auf Eintragung einer rechtsgeschäftlichen Verpfändung eines Miterbanteils nebst (Berichtigungs-)Bewilligung als Inhalt eines Kaufvertrages, der auch den vertraglich vereinbarten Schuldgrund enthält. Schuldgrund ist eine aufschiebend bedingte Geldforderung zugunsten zweier Gläubiger als Gesamtgläubiger.

    Ein Beteiligtenverhältnis hingegen ist in der (Berichtigungs-)Bewilligung nicht enthalten.

    Leider bin ich bislang nicht fündig geworden, daher meine Frage:

    Ist ein Beteiligtenverhältnis zwingend anzugeben und/oder einzutragen und/oder übernehme ich das Beteiligtenverhältnis aus dem notwendigen, zugrunde liegenden Schuldverhältnis und leite es davon ab?

    Liebe Grüße und schönes Wochenende

  • Die Verpfändung ist aufgrund des damit verbundenden Veräußerungsverbots eingetragungsfähig (§§ 135, 136 BGB; BayObLG, Beschluß vom 13.02.1959, BReg. 2 Z 203/58) und bedarf der Angabe eines Gemeinschaftsverhältnisses (s. Demharter § 47 GBO Rn 2). Wegen der Akzessorietät zwischen Forderung und Pfandrecht (§ 1204 BGB) würde ich unmttelbar auf die Forderung abstellen. Bei Gesamtgläubigerschaft könnte demnach jeder der Gläubiger die Unwirksamkeit auch allein geltend machen.

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