vorzeitige RSB in Verbindung mit einer Nachtragsverteilung

  • Grundfall:
    Das Insolvenzverfahren ist Februar 2016 eröffnet und im Oktober 2016 aufgehoben worden. Im Mai 2017 ist eine Nachtragsverteilung (Erbe verschwiegen) angeordnet worden. Der Schuldner zahlt den Betrag aus der Nachtragsverteilung in Raten zurück. Die Ratenzahlung wird noch ein paar Jahre dauern. Jetzt ist schon die 35 % - Grenze erreicht.

    Problem:
    Kann im Februar 2019 die Restschuldbefreiung erteilt werden oder steht die Ratenzahlung der vorzeitige RSB entgegen?

  • Wenn die Voraussetzungen für die vorzeitige RSB gegeben sind, sehe ich keinen Grund, diese zu verweigern, zumal eine NTV auch bei bereits erteilter RSB angeordnet werden könnte.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wann hat er denn die Erbschaft verschwiegen? Bereits im Hauptverfahren oder erst im RSB-Verfahren?

    Die Ratenzahlung an sich steht m. E. der vorzeitigen Erteilung gem. § 300 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht entgegen.


    Aber ggf. ein Versagungsantrag eines Insolvenzgläubigers gem. § 300 Abs. 3 InsO ? (Versagung der Restschuldbefreiung, weil er z. B. gem.§ 290 Abs. 1 Nr. 5 InsO seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten verletzt hat.)

    Der Treuhänder darf ja im RSB-Verfahren die Gläubiger über das Vorliegen von Versagungsgründen informieren.

  • sorry leuz, das ist Rumstochern im Nebel !

    Eine NTV darf nur angeordnet werden, wenn der Nachlass im laufenden Verfahren angefallen ist. Die Erbschaftsobliegenheit aus einem Erbschaftserwerb nach dem Verfahren ist einer NTV überhaut nicht zugänglich.
    Einmal angenommen, das Erbe wäre Insolvenzmasse, so ist dies vollumfänglich vor Entscheidung über die RSB zur Masse zu ziehen, bevor über die RSB zu entscheiden wäre (so jedenfalls für das sog. asymmetrische Verfahren). Da gilt für das reguläre Verfahren nix anderes. Der Umstand, dass das Erebe verscwhiegen wurde, dürfte dem Schuldner wohl kaum zum Vorteil gereichen......
    Ergänzung: die 35& Regelung gilt nicht ! wie folgt: sobald Masse verwert wurde, und diese 35 % deckt, ist RSB zu erteilen, auf die Verwartung der sonstigen Masse wird verzichtet !

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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