Hallo,
ich habe vorliegend einen Antrag auf Eintragung eines Wohnungsrechts, bewilligt und beantragt durch den Eigentümer X. Dieser ist Hofvorerbe. Hofnacherbenvermerk (für Y) ist eingetragen.
Voriger Eigentümer war der Vater des jetzigen Eigentümers. Es ist nun in der Bewilligung die Rede davon, dass der Vater zusammen mit seiner Frau ihrem 2. Sohn (Z) ein Wohnungsrecht an dem Grundstück vermacht haben. In Erfüllung dieses Vermächtnisses möchte der Eigentümer dieses Wohnungsrecht nun eintragen lassen.
Kann ich den Antrag bedenkenlos vollziehen? Das Recht des NE wird ja nicht beeinträchtigt, da es sich um die Erfüllung einer Verbindlichkeit des Erblassers handelt?