Hallo, ich habe folgendes Problem,
der Gläubiger des Pfüb´s existiert nicht mehr. Es liegt Ein Antrag auf Freigabe eines gewissen Geldbetrages vor.
Jetzt müsste ich ja theoretisch den Gl. dazu anzuhören. Laut Handelsreg. wurde die Firma aber aufgelöst und existiert nicht mehr.
Kann ich einfach freigeben? Ist der Pfüb überhaupt noch wirksam. Ich finde dazu überhaupt nichts, vl kann mir jmd helfen oder hat einen Denkanstoß.
Vielen Dank im Voraus.